Förderpreis

Georg-Rudolf-Lind-Förderpreis für Lusitanistik

§ 1 Grundsätzliches

Durch die gezielte Prämierung einer herausragenden Qualifikationsarbeit mittels Vergabe des Georg-Rudolf-Lind-Förderpreises für Lusitanistik bezweckt der Deutsche Lusitanistenverband e.V. (DLV) die nachhaltige Förderung des lusitanistischen Nachwuchses. Mit dem Preis, der im Namen eines der bedeutendsten Lusitanisten des 20. Jahrhunderts ausgelobt wird, will der DLV junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern, deren Forschungen im Bereich der Lusitanistik besonders auszeichnenswert sind.

§ 2 Begutachtungsvoraussetzungen

1. Zur Begutachtung können, unter Einhaltung nachfolgender Kriterien, alle lusitanistischen Dissertationen eingereicht werden, wenn sie mindestens mit der Note sehr gut bis gut (1,5) benotet worden sind und wenn ein schriftliches Gutachten eines dem DLV-Vorstand nicht angehörigen Hochschullehrers vorliegt. Weiterhin können Master- und Magisterarbeiten eingereicht werden, wenn sie mindestens mit der Note sehr gut bis gut (1,5) benotet worden sind und wenn ein schriftliches Gutachten eines dem DLV-Vorstand nicht angehörigen Hochschullehrers vorliegt, das die Arbeit zur Begutachtung und Veröffentlichung empfiehlt.

2. Zwischen dem Abschluß des Promotionsverfahrens bzw. Master- oder Magisterexamens und der Einreichung der Arbeit zur Prämiierung darf kein größerer Zeitraum als 2 Jahre liegen.

3. Die Arbeit muß zu einem lusitanistischen Thema verfasst worden sein.

4. Formale Voraussetzung ist, daß die Arbeit an einer Hochschule des deutschsprachigen Raums eingereicht und in einer der drei offiziellen Sprachen des DLV (Deutsch, Portugiesisch, Galicisch) verfasst worden ist.

5. Die Arbeiten zur Begutachtung können fortlaufend, müssen aber spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Deutschen Lusitanistentag in fünf Exemplaren beim Vorstand des Deutschen Lusitanistenverbands e.V. eingereicht worden sein.[1] Falls eine Arbeit innerhalb der sechs Monate vor dem Deutschen Lusitanistentag eingereicht wird, so kann sie nur für eine Prämiierung im Rahmen des übernächsten Deutschen Lusitanistentags begutachtet werden.

§ 3 Begutachtung

1. Die von den Anwärtern auf den Georg-Rudolf-Lind-Förderpreis für Lusitanistik eingereichten Arbeiten werden von dem in der entsprechenden Amtsperiode amtierenden Vorstand des Deutschen Lusitanistenverbandes begutachtet.

2. Die Entscheidung über die zu prämiierenden Arbeiten wird nach erfolgter Aussprache unter den Vorstandsmitgliedern mit einfacher Mehrheit gefällt. Der Vorstand erstellt einvernehmlich eine Rangliste mit den Namen der Kandidaten.

3. Im Zeichen einer objektiven Beurteilung verpflichtet sich der Vorstand, Dritten gegenüber Stillschweigen bezüglich der eingereichten Arbeiten bzw. ihrer Autorinnen und Autoren zu zu bewahren.

4. Der Kandidat mit der am besten bewerteten Arbeit erhält den Förderpreis, es sei denn, es bestünde ein Ausschlussgrund nach § 4. Bei Ausschluss der erstplazierten Arbeit fällt der Preis dem Nächsten der Rangliste zu.

5. Wer im Promotions- oder Prüfungsverfahren als Gutachterin oder Gutachter tätig gewesen ist, darf in der Eigenschaft als Vorstandsmitglied des DLV an der Abstimmung nicht teilnehmen, solange die Arbeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten zur Abstimmung steht.

§ 4 Ausschluß von der Förderung

Sollte der durch die Qualifikationsarbeit erlangte akademische Grad nachträglich aberkannt werden oder wurden zur Erlangung des Förderpreises unlautere Mittel eingesetzt, so sind Geldpreis und Urkunde unverzüglich an den DLV zurückzugeben. In diesem Fall geht der Preis an den nächsten Listenplatz der Rangliste.

§ 5 Förderbetrag

Der Georg-Rudolf-Lind-Förderpreis für Lusitanistik wird alle 2 Jahre im Rahmen des Deutschen Lusitanistentags verliehen und ist von Seiten des Verbands mit 500 Euro dotiert. Weiterhin kann der Preis durch private und institutionelle Spenden auf einen höheren Gesamtbetrag aufgestockt werden.

Vorstehende Ausführungsbestimmungen wurden in der Vorstandssitzung des Deutschen Lusitanistenverbandes vom 26. September 2003 in Rostock verabschiedet.